Restschuldversicherung.org
einfach - günstig - absichern
Verschiedene Namen - ein Produkt
Restschuldversicherung, Restkreditversicherung und Kredit-Lebensversicherung
Die Restschuldversicherung hat ihren Ursprung in Amerika. Schon in den
Fünfziger Jahren kam sie dort auf den Markt und wurde Credit
Life
Insurance genannt. Dann kam sie, wie so vieles andere auch,
über den
großen Teich nach Deutschland und wurde übersetzt
als
Kreditlebensversicherung bezeichnet. Mit Einführung der
Kreditlebensversicherung wurde das Kreditausfallrisiko in der Regel
durch die Zahlung eines Einmalbetrages abgesichert. Die
Kreditlebensversicherung war auch nur darauf ausgerichtet, den
Todesfall eines Kreditnehmers abzusichern.
Mittlerweile wurde das bei den Banken so beliebte Produkt der Kreditsicherung erweitert. Heute kann ein Kreditnehmer mithilfe der Restschuldversicherung nicht nur das Todesfallrisiko absichern, sondern auch lange Krankheit und Arbeitslosigkeit, sodass der Begriff Kreditlebensversicherung die Versicherung nicht mehr richtig beschreibt. Heute wird die Kreditlebensversicherung als Restschuldversicherung oder als Restkreditversicherung bezeichnet. Letztere Bezeichnung passt auch zur Beschreibung der Versicherung, weil mit ihr immer nur der Teil des Kredites abgesichert ist, der noch zu bezahlen ist. Also die Restschuld eines Kredites oder eben der Restkredit.
Der Begriff Kreditlebensversicherung hat sich so eingebürgert, dass er im Sprachgebrauch insbesondere bei älteren Bankmitarbeitern oder älteren Kreditnehmern benutzt wird, obwohl die Restschuldversicherung gemeint ist. Als die Kreditlebensversicherung noch eine Kreditlebensversicherung war, wurde sie in Kreditverträgen mit den Buchstaben KLV abgekürzt.
Das Produkt als solches ist heute weit verbreitet zur Kreditsicherung und dennoch umstritten. Die Restschuldversicherung kann einen Kredit erheblich verteuern und die Kosten dafür werden nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet, sodass der Kreditnehmer den wirklichen effektiven Jahreszins nicht kennt, wenn er die RSV abschließt. Würde er ihn kennen, dann würde er den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Denn aus einem effektiven Jahreszins von 8,9 Prozent, der die Bearbeitungsgebühren und die Nominalzinsen zusammenfasst, könnte mit der RSV ganz schnell ein effektiver Jahreszins von 20 Prozent oder mehr herauskommen. Deshalb sträuben sich die Banken auch, die Kosten der RSV im effektiven Jahreszins auszuweisen. Inzwischen gibt es gerichtliche Entscheidungen, dass nach der Preisangabenverordnung der effektive Jahreszins die Kosten der RSV beinhalten muss, wenn die RSV für die Kreditgewährung zur Bedingung gemacht wurde. Einer Bank aber nachzuweisen, dass der Abschluss der RSV Pflicht war, wird dem Kreditnehmer schwer fallen, weil sie in der Regel als Wunschoption dargestellt wird.
Mittlerweile wurde das bei den Banken so beliebte Produkt der Kreditsicherung erweitert. Heute kann ein Kreditnehmer mithilfe der Restschuldversicherung nicht nur das Todesfallrisiko absichern, sondern auch lange Krankheit und Arbeitslosigkeit, sodass der Begriff Kreditlebensversicherung die Versicherung nicht mehr richtig beschreibt. Heute wird die Kreditlebensversicherung als Restschuldversicherung oder als Restkreditversicherung bezeichnet. Letztere Bezeichnung passt auch zur Beschreibung der Versicherung, weil mit ihr immer nur der Teil des Kredites abgesichert ist, der noch zu bezahlen ist. Also die Restschuld eines Kredites oder eben der Restkredit.
Der Begriff Kreditlebensversicherung hat sich so eingebürgert, dass er im Sprachgebrauch insbesondere bei älteren Bankmitarbeitern oder älteren Kreditnehmern benutzt wird, obwohl die Restschuldversicherung gemeint ist. Als die Kreditlebensversicherung noch eine Kreditlebensversicherung war, wurde sie in Kreditverträgen mit den Buchstaben KLV abgekürzt.
Das Produkt als solches ist heute weit verbreitet zur Kreditsicherung und dennoch umstritten. Die Restschuldversicherung kann einen Kredit erheblich verteuern und die Kosten dafür werden nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet, sodass der Kreditnehmer den wirklichen effektiven Jahreszins nicht kennt, wenn er die RSV abschließt. Würde er ihn kennen, dann würde er den Kredit nicht in Anspruch nehmen. Denn aus einem effektiven Jahreszins von 8,9 Prozent, der die Bearbeitungsgebühren und die Nominalzinsen zusammenfasst, könnte mit der RSV ganz schnell ein effektiver Jahreszins von 20 Prozent oder mehr herauskommen. Deshalb sträuben sich die Banken auch, die Kosten der RSV im effektiven Jahreszins auszuweisen. Inzwischen gibt es gerichtliche Entscheidungen, dass nach der Preisangabenverordnung der effektive Jahreszins die Kosten der RSV beinhalten muss, wenn die RSV für die Kreditgewährung zur Bedingung gemacht wurde. Einer Bank aber nachzuweisen, dass der Abschluss der RSV Pflicht war, wird dem Kreditnehmer schwer fallen, weil sie in der Regel als Wunschoption dargestellt wird.