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Absicherung nach Tilgungsplan

Restschuldversicherung mit fallender Summe

Insbesondere bei der Finanzierung der eigenen vier Wände gehen die Bauherren hohe Verpflichtungen ein. Häufig dauert es 20 Jahre oder länger, bis die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag vollständig getilgt sind. Bei dieser Art Finanzierung ist es besonders wichtig daran zu denken, was passiert, wenn der Hauptverdiener stirbt, bevor die Schulden bezahlt sind. Die meisten Banken geben einen Baufinanzierung auch nicht heraus, wenn der Darlehensnehmer nicht eine Restschuldversicherung abschließt. Doch bei solchen Verträgen ist es durchaus sinnvoll, wenn beide Ehepartner jeweils einen oder einen gemeinsamen Vertrag zur Absicherung der Restschuld abschließen. Dann zahlt die Versicherung im Todesfall zumindest einen Betrag, der die bestehende Restschuld ausgleicht.

Bei der Restschuldversicherung haben die Kunden zwei Arten zur Auswahl. Von der Entscheidung, welche Art gewählt wird, ist es abhängig, ob die Versicherung die Schulden genau deckt oder ob die Schulden nicht komplett ausgeglichen werden.

Beim linear fallenden Versicherungsschutz sinkt die Versicherungsleistung in jedem Jahr um einen festen Betrag. So fällt eine Versicherungssumme von 150.000 Euro in 20 Jahren Laufzeit jährlich um 7.500 Euro. Das kann dazu führen, dass es Lücken im Versicherungsschutz gibt, weil die Restschuld auf das Darlehen nicht in dem Maß abnimmt, wie die Leistung der Versicherung. Das kann im Ernstfall – und nur dafür wird ja die Restschuldversicherung abgeschlossen – dazu führen, dass über die Versicherung die Restschuld nicht gedeckt ist und der Hinterbliebene trotz Restschuldversicherung noch auf einem Teil der Schulden sitzen bleibt. Die Beiträge für diese Art der Versicherung sind konstant.

Besser ist die zweite Variante. Das ist dann der Versicherungsschutz mit jährlicher Anpassung an den Tilgungsplan des Darlehens. Dabei wird die Leistung der Versicherung in jedem Jahr neu an die bestehende Restschuld angepasst. Für diese Art der Restschuldversicherung muss dem Versicherungsunternehmen die gesamte Laufzeit des Darlehens und den vereinbarten Nominalzins kennen. Wenn er weiß, wie der Tilgungsplan bei der Bank für den Versicherten aussieht, kann er die Versicherungsleistung entsprechend anpassen. Dabei zahlt der Versicherte dann keinen konstanten Beitrag. Weil die Beiträge altersabhängig sind, steigen sie zu Beginn leicht, weil der Versicherte älter wird. Aber mit abnehmender Restschuld sinken auch die zu zahlenden Beiträge deutlich. Bei dieser Art der Restschuldversicherung ist der Darlehensnehmer optimal geschützt.
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